Allgemeine Bedingungen


Die Allgemeinen Bedingungen und Stornierungsbestimmungen von Top Tours BV sind bei der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 34.223.352 hinterlegt.

Begriffsbestimmungen
Artikel 1

In diesen Allgemeinen Bedingungen wird unter dem ‘Auftraggeber' derjenige verstanden, der einen Auftrag zur vertraglichen Vereinbarung der Dienstleistungen, die Top Tours anbietet, erteilt.

Wirkungsbereich
Artikel 2

Diese Allgemeinen Bedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Aufgaben, Dienstleistungen und Vereinbarungen, die von Top Tours mit dem Vertragspartner eingegangen werden, nämlich dem Auftraggeber und/oder dem Lieferanten.

Von den allgemeinen Bedingungen abweichende Bedingungen, auch solche, die in die Allgemeinen Bedingungen des Vertragspartners aufgenommen sind, können Top Tours nicht binden, es sei denn, dass diese zuvor von Top Tours explizit schriftlich akzeptiert wurden.

Ausführung des Auftrags
Artikel 3

Ein Angebot ist auf den Informationen basiert, die der Auftraggeber Top Tours verschafft. Der Auftraggeber bürgt dafür, dass er Top Tours dabei mit den für die Planung und Ausführung wesentlichen Informationen versehen hat. Top Tours wird sich bemühen, den Auftrag nach bester Einsicht und besten Kräften und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an ein gutes fachmännisches Können auszuführen. Top Tours wird den Auftrag aus einer professionellen, unabhängigen Einstellung heraus ausführen. Selbstverständlich wird Top Tours über die Art und Weise beraten, in welcher der Auftrag ausgeführt wird.

•  Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Dokumente, Personendaten und Daten über Anzahlen, die für die der vereinbarten Planung gemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich sind, rechtzeitig im Besitz von Top Tours sind.

•  Der Auftraggeber erteilt Dritten, die er in die Ausführung des Auftrags einzubeziehen wünscht, keinen Auftrag, es sei denn nach Überlegung mit Top Tours.

Angebot
Artikel 4

•  Top Tours wird das vorgelegte Angebot dreißig Tage lang aufrechterhalten.

•  Falls kein Auftrag erteilt wird, wird Top Tours nur dann berechtigt sein, eine Vergütung für alle mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden wirklich aufgewandten Kosten zu verlangen, wenn Top Tours dies zuvor ausbedungen hat.

•  In dem Angebot werden der Termin des Beginns und die Dauer des Projektes annähernd festgelegt.

Tarife und Kosten des Auftrags
Artikel 5

•  In den Tarifen von Top Tours und den auf diesen basierten Kostenvoranschlägen sind alle Kosten einbegriffen, mit Ausnahme der nach Überlegung mit den Auftraggebern ausgenommenen Kosten. Nicht einbegriffene Kosten werden durch eine Rechnung in Rechnung gestellt werden.

•  Kostenvoranschläge werden stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebotes bzw. des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Preise erstellt.

•  Falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes bzw. der Vereinbarung und dem Augenblick der Erfüllung der mit der Vereinbarung verbundenen Leistung auf Seiten von Top Tours Preiserhöhungen - beispielsweise in Bezug auf steuerliche Abgaben, inländische Verbrauchssteuern, Lohnkosten, Rohstoffe, Beförderungskosten, technische - und/oder organisatorische Kosten – eintreten sollten, behält Top Tours sich das Recht vor, diese dem Auftraggeber zunächst in Rechnung zu stellen.

•  Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisnotierungen ohne die geschuldete MwSt.; dies gilt gleichermaßen für eventuell geschuldete BUMA/STEMRA- und Urheberrechte. (Erläuterung: BUMA/STEMRA sind zwei private niederländische Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Musik-Autoren.)

Zahlungsbedingungen
Artikel 6

a. Der Auftraggeber hat seine Zahlungsverpflichtungen ohne Abzug, Rabatt oder Verrechnung von Schulden innerhalb der Frist, die auf der Rechnung angegeben ist oder die schriftlich vereinbart wurde, zu erfüllen. Falls eine derartige Frist nicht angegeben ist oder nicht näher vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Der Auftraggeber muss die Zahlung in jedem Fall spätestens einen Tag vor dem Datum, an welchem die Vereinbarung von Top Tours zur Ausführung gebracht wird, geleistet haben, auch dann, wenn die Rechnung innerhalb der oben angegebenen 14 Tage vor der Ausführung der Vereinbarung datiert ist, wenn nichts Anderes vereinbart wurde. Wenn innerhalb der Fristen keine Zahlung eingegangen ist, ist der Auftraggeber daher gegenüber Top Tours von Rechts wegen im Verzug, ohne dass ein näheres Aufforderungsschreiben erforderlich ist.

b. Zahlungen durch den Auftraggeber können mithilfe einer Banküberweisung, einer Barzahlung im Büro von Top Tours oder eine andere schriftlich vereinbarte Weise vorgenommen werden.

c. Falls der Auftraggeber nicht innerhalb der angegebenen Fristen bezahlt, ist der Auftraggeber gegenüber Top Tours im Verzug. Der Auftraggeber schuldet Top Tours in diesem Moment die gesetzliche Verzinsung. Ferner ist Top Tours zu diesem Zeitpunkt  berechtigt, die weitere Ausführung der Vereinbarung zu verschieben oder die Vereinbarung außergerichtlich rückgängig zu machen, dies unbeschadet des Rechtes von Top Tours, gegenüber dem Auftraggeber eine ergänzende oder ersatzweise Entschädigung geltend zu machen, in welche in jedem Fall der volle Rechnungsbetrag einbegriffen ist.

d. Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrages sind die gemeinsamen Auftraggeber solidarisch zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet.

e. Alle in angemessener Weise aufgebrachten außergerichtlichen Kosten, darunter einbegriffen die Kosten für ein Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher und/oder Rechtsanwalt, die Top Tours als Folge dessen entstehen, dass der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, gehen, ausgehend von einem Mindestprozentsatz von 15% der offenen Forderung bei einem Minimal von zweihundert Euro, zu Lasten des Auftraggebers. Gleichzeitig ist der Auftraggeber verpflichtet, Top Tours alle Kosten eines Gerichtsverfahrens, die in allen Instanzen entstehen, darunter einbegriffen die Kosten für einen Rechtsanwalt, Prozessbevollmächtigten, Sachwalter und/oder Gerichtsvollzieher, zu erstatten.

Stornierungen und Zeitüberschreitungen
Artikel 7

a. Nach dem Zustandekommen und der Bestätigung -schriftlich, per E-Mail oder mündlich- der Vereinbarung beider Parteien ist der Auftraggeber bei einer Stornierung die folgenden Prozentsätze des Rechnungsbetrages schuldig.

•  mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung: 10%

•  3-4 Wochen vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung: 15%

•  1-3 Wochen vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung: 35%

•  4-7 Tage vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung: 50%

•  2-3 Tage vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung: 75%

•  innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung: 100%

Bei einem Wiederverkauf, unter dem zugleich die Vornahme von Reservierungen in Restaurants, Theatern oder anderen Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes verstanden wird, wenden wir die Bedingungen des betreffenden Lieferanten an. Diese können von den oben angegebenen Bedingungen abweichen und können bei uns oder aber bei den betreffenden Örtlichkeiten erfragt werden. Die vom Auftraggeber gewünschte Stornierung kann nur auf schriftlichem Wege erfolgen. Diese ist nur dann gültig, wenn der Auftraggeber von uns eine Empfangs- oder eine Lesebestätigung erhalten hat.

b. Eine Verringerung der Zahl der Teilnehmer innerhalb einer Marge von 10% kann bis zu spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum zur Ausführung der Vereinbarung vom Auftraggeber kostenlos schriftlich übermittelt werden. Bei einer Verminderung der Zahl der Teilnehmer von mehr als 10% oder aber einer Verminderung innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn gelten die Stornierungsbestimmungen so, wie sie in Artikel 7 unter a. angegeben sind.

Auftragserschwerung
Artikel 8

Eine Verrechnung von Zusatzkosten als Folge einer Auftragserschwerung erfolgt:

•  Im Falle einer Erschwerung des Auftrags oder aber der Bedingungen der Ausführung

•  Im Falle von Anweisungen durch die oder im Namen der Behörde, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Anordnungen, es sei denn, dass Top Tours diese beim Abschluss der Vereinbarung kannte oder hätte kennen müssen.

•  Änderungen im Sinne von Artikel 8, unter a, sind schriftlich zu vereinbaren. Bei Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung obliegt der Beweis für die Änderung demjenigen, der einen Anspruch erhebt.

Ratenzahlung
Artikel 9

Falls eine Zahlung in Raten vereinbart wurde, muss diese spätestens vierzehn Tage nach dem Tag erfolgen, an dem Top Tours dem Auftraggeber die Rechnung für die betreffende Rate gemäß der Vereinbarung zugesandt hat.

Falls der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate im Verzug bleibt, ist Top Tours berechtigt, die Tätigkeiten bis zu dem Zeitpunkt zu verschieben, an dem die geschuldete Rate beglichen ist, vorausgesetzt, dass Top Tours den Auftraggeber schriftlich wegen des Verzugs gemahnt hat und nach dem Tag des Aufforderungsschreibens sieben Tage vergangen sind. Die Bestimmungen im vorhergehenden Satz ändern nichts am Recht von Top Tours auf Vergütung von Kosten, Schäden und Belangen.

Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrages an Top Tours sind die Auftraggeber solidarisch für die Zahlung des Rechnungsbetrages haftbar.

Endabrechnung
Artikel 10

Innerhalb einer angemessenen Frist nach Erledigung des Auftrags wird Top Tours die Endabrechnung erstellen, zum Teil abhängig von der Einreichung der Rechnungen seitens des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Reedereien und von Rechnungen aufgrund anderer Buchungen bei Dritten. In die Endabrechnung ist alles das aufgenommen, was Top Tours infolge der Vereinbarung vom Auftraggeber zu fordern hat. Bereits bezahlte Raten und das, was Top Tours infolge der Vereinbarungen dem Auftraggeber geschuldet ist, werden davon in Abzug gebracht.

Die Zahlung des Top Tours zustehenden Saldos hat spätestens am Fälligkeitsdatum, so wie es auf der Rechnung angegeben ist, zu erfolgen, in jedem Fall aber innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tag, an dem Top Tours die Endabrechnung vorgelegt hat.

Im Verzug bleiben des Auftraggebers
Artikel 11

Falls der Auftraggeber mit der Zahlung dessen, was er Top Tours infolge der Vereinbarung schuldet, im Verzug bleibt, schuldet er die gesetzliche Verzinsung des Betrages, mit Wirkung vom Fälligkeitsdatum an.

Top Tours ist nach Ablauf von vierzehn Tagen nach dem Fälligkeitsdatum berechtigt, zur Eintreibung des Top Tours geschuldeten Betrages überzugehen, vorausgesetzt, dass Top Tours den Auftraggeber schriftlich wegen des Verzugs gemahnt hat. Falls Top Tours zur Eintreibung übergeht, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Top Tours ist berechtigt, diese Kosten auf mindestens zehn Prozent der geschuldeten Gesamtsumme festzulegen.

Wenn die Rechnung nicht innerhalb der zuerst geltenden Frist beglichen ist, wird Top Tours eine Wiederholungsrechnung zusenden mit dem Recht, diese um eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 25 Euro zu erhöhen. Diese Bearbeitungskosten gelten auch, falls die richtigen Rechnungsdaten wie Adresse, Namensdarstellung, Firmendaten oder (Auftrags-) Kode nicht vorhergehend zur Buchung mitgeteilt wurden.

Kontakte
Artikel 12

Top Tours kann in jedem Fall Abrufkräfte, freie Mitarbeiter und Firmen einschalten oder deren Umfang oder Zusammenstellung ändern, falls Top Tours meint, dass dies für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Der Auftraggeber darf weder während der Ausführung des Auftrags noch innerhalb eines Jahres nach dessen Beendigung mit Dritten, die von Top Tours eingesetzt worden waren, einen Auftrag gleicher Art eingehen, es sei denn, dass der Auftraggeber dazu die schriftliche Zustimmung von Top Tours gehabt hat.

Verpflichtungen von Top Tours
Artikel 13

Top Tours ist verpflichtet, die Tätigkeiten gut und ordentlich, gemäß den Anforderungen an ein gutes fachliches Können und nach den Bestimmungen der Vereinbarung durchzuführen. Die Ausführung des Auftrags und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten fallen mit Wirkung vom Datum der schriftlichen Annahme des Angebotes an bis einschließlich zu dem Tag, an dem der Auftrag abgeschlossen ist, unter die Verantwortung von Top Tours.

Haftung von Top Tours
Artikel 14

•  Top Tours ist nicht haftbar für zugefügte Schäden, welche die Folge dessen sind, dass der Auftraggeber in der Verschaffung relevanter Informationen versagt hat.

•  Top Tours ist nicht haftbar für Schäden als Folge von durch den Auftraggeber oder in dessen Auftrag von Dritten ausgeführte Tätigkeiten.

•  Top Tours ist nicht haftbar für Schäden, die von Dritten, durch Fahrlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder falsche Handlungen, die außerhalb der Arbeitsatmosphäre stehen, dem Auftraggeber während Tätigkeiten zugefügt wurden, die von Top Tours oder Dritten, die von Top Tours eingesetzt werden, verrichtet werden.

•  Der Auftraggeber ist verantwortlich und haftbar für die Forderungen und das Verhalten der teilnehmenden Gäste. Einbegriffen ist das Verhalten der Gäste bei der Benutzung von Beförderungsmitteln, Wasserfahrzeugen und Örtlichkeiten des Hotel- und Gaststättengewerbes, zur Verfügung gestellt oder reserviert von Top Tours. Der Auftraggeber sorgt in solchen Fällen dafür, dass alle Teilnehmer bei Veranstaltungen im Wasser über die notwendigen Zeugnisse verfügen.

•  Der Auftraggeber muss auf eigenes Risiko die in der Sache notwendigen Versicherungen abschließen und/oder andere Teilnehmer darüber informieren.

•  Der Auftraggeber ist jederzeit haftbar für den Verlust und/oder die Beschädigung von Eigentum und Besitz teilnehmender Gäste oder aber von Top Tours durch das Zutun der den Auftrag erteilenden Partei, aufgrund welcher Ursache auch immer. Zugleich ist der Auftraggeber für Schäden haftbar, die von den Teilnehmern dem Personal oder aber dem Eigentum und Besitz des Personals von Top Tours sowie den von Top Tours eingeschalteten Örtlichkeiten und Firmen zugefügt werden.

•  Top Tours wendet bei den eigenen Tätigkeiten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die verwaltungsmäßige Betriebsführung der Örtlichkeit an, an bzw. in der die Tätigkeiten durchgeführt werden. Top Tours ist in diesem Fall nie haftbar für durchgeführte Tätigkeiten, die im Widerspruch stehen zu den gesetzlichen Bestimmungen, die am Ort der Herkunft des Auftraggebers gelten.

•  Wenn bei Tätigkeiten von Top Tours eine Haftung festgestellt wurde, kann diese niemals einen höheren Betrag haben als der Gesamtrechnungsbetrag, der dem Auftraggeber in Rechnung gestellt worden ist. Wenn sich eine Haftung durch den Einsatz von Dienstleistungen ergibt, die von Dritten erbracht wurden, sind diese selbst für die durchgeführten Tätigkeiten und die benötigten Versicherungen oder die Dokumentation zum Zwecke der richtigen Ausführung dieser Dienstleistungen haftbar.

Versäumnisse von Top Tours
Artikel 15

Falls Top Tours den eigenen Verpflichtungen in Sachen der Ausführung des Auftrags nicht nachkommt, kann der Auftraggeber Top Tours durch ein Einschreiben auffordern, der Ausführung so rasch wie möglich nachzukommen.

Der Auftraggeber ist befugt, den Auftrag von einem Dritten ausführen beziehungsweise fortsetzen zu lassen, wenn Top Tours nach Ablauf von sieben Tagen nach dem Erhalt des Briefes im Sinne des vorhergehenden Abschnittes im Verzug bleibt.

Verpflichtungen des Auftraggebers
Artikel 16

Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass andere auszuführende Tätigkeiten und/oder Lieferungen, die nicht zu den Tätigkeiten von Top Tours gehören, in der Weise und so rechtzeitig verrichtet werden, dass die Ausführung der Tätigkeiten von Top Tours dadurch keine Verzögerung erleidet.

Haftung des Auftraggebers
Artikel 17

Falls der Beginn oder die Fortsetzung der Tätigkeiten durch Faktoren verzögert wird, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, müssen die sich daraus für Top Tours ergebenden Kosten und Schäden vom Auftraggeber vergütet werden.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die von ihm oder in seinem Namen vorgeschriebenen Arbeitsweisen sowie für die von ihm oder in seinem Namen erteilten Anordnungen und Anweisungen.

Geänderte Umstände
Artikel 18

Falls es sich während der Ausführung des Auftrags erweist, dass die Tätigkeiten oder ein Teil davon durch eine Ursache, die Top Tours nicht zuzuschreiben ist, nur in geänderter Form ausgeführt werden können, muss Top Tours dazu mit dem Auftraggeber Rücksprache halten. Top Tours weist den Auftraggeber dabei auf die finanziellen Konsequenzen hin. Die vereinbarte geänderte Ausführung wird als Mehr- und/oder Minderarbeit verrechnet.

Höhere Gewalt
Artikel 19

Wird die Ausführung des Projektes dadurch unmöglich, dass das dem Projekt zugrunde liegende Ziel nach vernünftigem Ermessen nicht mehr zu realisieren ist, ohne dass dies Top Tours zugeschrieben werden kann, hat Top Tours das Recht auf einen proportionalen Teil des vereinbarten Preises auf der Grundlage der bereits verrichteten Arbeit und der aufgewendeten Kosten. Im Falle einer Planung oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers hat Top Tours das Recht auf einen Betrag, der gemäß Artikel 20, Absatz c, zu berechnen ist.

Unvorhergesehene Umstände, welcher Art auch immer, durch die Top Tours die Vereinbarung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ohne nach dem Urteil von Top Tours erschwerende zusätzliche Anstrengungen und/oder Kosten zur Ausführung bringen kann, werden für Top Tours als höhere Gewalt gelten. Unter unvorhergesehenen Umständen sind unter anderem zu verstehen:

•  Mobilmachung, Krieg, Übergriffe, Terror

•  Kontingentierung - oder andere behördliche Maßnahmen

•  Arbeitsstreiks, Naturkatastrophen, Sturm, schlechte Wetterverhältnisse

•  Die nicht, nicht rechtzeitige oder nicht angemessene Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber Top Tours durch Dritte, von denen Top Tours für die Ausführung der Vereinbarung abhängig ist.

Unterbrechung und Beendigung des Projektes in unvollendetem Zustand
Artikel 20

Top Tours ist befugt, einen Auftrag in unvollendetem Zustand zu beenden, wenn sich die Situation einstellt, dass das Personal von Top Tours oder von Firmen, die für Top Tours arbeiten, den Auftrag nicht nach Gebühr ausführen kann. Unter diesen Situationen wird verstanden:

•  Vorsätzliches schlechtes Benehmen eines oder mehrerer Teilnehmer oder unannehmbares Verhalten der Gruppe, in Kombination mit Alkohol und/oder Drogen oder auch nicht in dieser Kombination, welches Belästigungen zur Folge hat, eine Gefahr für das Personal oder die Örtlichkeiten darstellt, oder aber durch das ein Auftrag, der Top Tours erteilt worden ist, nicht unter normalen Umständen ausgeführt werden kann. Es erfolgt in einem solchen Fall keine Rückerstattung der Zahlung oder eine Verminderung der geschuldeten Kosten. Zugleich wird ein Besitzungen oder Örtlichkeiten zugefügter Schaden gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht.

•  Top Tours ist befugt, einer Gruppe, die sich unter der Verantwortung des Auftraggebers schlecht aufführt, den Zugang zu einer Örtlichkeit zu versagen, mit der Top Tours eine Zusammenarbeit vereinbart hat. Top Tours ist in diesem Fall niemals gezwungen, eine ersetzende Örtlichkeit anzuregen.

Der Auftraggeber ist befugt, die Ausführung der Tätigkeiten im Ganzen oder zu einem Teil auszusetzen. Über seine Absicht zur Unterbrechung informiert der Auftraggeber Top Tours durch ein Einschreiben. Maßnahmen, die Top Tours als Folge der Unterbrechung treffen muss, werden als Mehrarbeit verrechnet. Der Schaden, den Top Tours als Folge  der Unterbrechung erleidet, muss erstattet werden.

Falls die Unterbrechung länger als vierzehn Tage dauert, kann Top Tours darüber hinaus fordern, dass eine proportionale Zahlung an Top Tours für den ausgeführten Teil der Tätigkeiten erfolgt, dabei werden die bereits für das Projekt aufgewendeten Kosten berücksichtigt.

Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, die Vereinbarung im Ganzen oder zum Teil zu kündigen. Der Auftraggeber informiert Top Tours durch ein Einschreiben über seine Absicht zur Kündigung. Top Tours hat in diesem Fall das Recht auf die gemäß dem Angebot veranschlagten Rechnungskosten, vermehrt um den als Folge der Nichterledigung geltenden Schaden und vermindert um die durch die frühere Beendigung eingesparten Kosten.

Über das, was der Auftraggeber aufgrund dessen schuldig ist, legt Top Tours eine spezifizierte Endabrechnung vor.

Streitfälle
Artikel 21

Auf die von Top Tours geschlossenen Vereinbarungen und deren Ausführung findet immer niederländisches Recht Anwendung.

Bei allen Streitfällen, die sich direkt oder indirekt aus der von Top Tours und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarung ergeben, ist in jedem Fall der Richter in dem Gerichtsbezirk, in dem Top Tours seinen Sitz hat, örtlich zuständig.

Vertraulichkeit
Artikel 22

a. Top Tours ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, Vereinbarungen und Firmendaten verpflichtet. Top Tours wird ferner im Rahmen der verschafften Dokumente und Daten alle möglichen Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Auftraggebers ergreifen. Der Auftraggeber wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Top Tours keine für den Wettbewerb erheblichen Mitteilungen an Dritte ergehen lassen, weder über die Arbeitsweise von Top Tours noch über die Durchführung von Veranstaltungen und über von Top Tours erstellte Kostenvoranschläge.

b. Wenn während von Top Tours organisierten Veranstaltungen von Top Tours Fotos und/oder Videoaufnahmen gemacht werden, ist Top Tours berechtigt, diese zur Unterstützung der eigenen Aktivitäten und für Präsentationen zur Eigenwerbung zu benutzen. Wenn nicht zuvor etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt beim Eingehen einer Vereinbarung mit Top Tours, dass Top Tours die nachdrückliche Zustimmung dafür hat, das betreffende Foto- und Videomaterial zu benutzen und zu veröffentlichen. Sofern dies infolge des Urheberrechts erlaubt ist, verzichten Personen bei der Teilnahme an einer Aktivität, die von Top Tours organisiert worden ist, auf individuelle Persönlichkeitsrechte in Bezug auf von Top Tours gemachte Fotos oder Videobilder. Die Personen bewahren Top Tours dabei vor Forderungen nach dem Recht am eigenen Bild.

Zustandekommen von Vereinbarungen
Artikel 23

Top Tours ist verpflichtet, die Vereinbarung mit dem Vertragspartner schriftlich oder durch eine E-Mail festzuhalten.

Top Tours ist nicht an ein Angebot gebunden, an welchem ein auf die Rechtsfolge ausgerichteter Wille fehlt, unter anderem bei einer Entstehung durch deutliche Schreibfehler, Rechenfehler und/oder Entstellungen durch Telefax, Telex und/oder Telegramm.

Der Vertragspartner trägt die Sorge dafür, dass sich die Bestätigung der Reservierung oder eine schriftlich unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Ausstellungsdatum oder dem Versand im Besitz von Top Tours befindet.

Der Vertragspartner, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Rechtsperson handelt, bürgt für seine/ihre Geschäftsfähigkeit und seine/ihre Handlungsbefugnis. Im Falle einer Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners hat der -gesetzliche- Vertreter der geschäftsunfähigen Person die mit Top Tours geschlossene Vereinbarung mit zu unterzeichnen. Bei einer –sich nachträglich erweisenden- Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners ist dieser Vertreter in jedem Fall solidarisch für alle sich daraus ergebenden Schäden haftbar.

Der Vertragspartner, wenn es sich bei ihm um eine Rechtsperson handelt, garantiert, dass derjenige, der den Vertragspartner beim Abschluss der Vereinbarung mit Top Tours vertritt, über eine ausreichende Vollmacht verfügt. Einzig und allein durch die Bestätigung oder Unterzeichnung der Vereinbarung mit Top Tours bürgt die natürliche Person, die den Vertragspartner bei der Vereinbarung vertritt, gegenüber Top Tours solidarisch für den Besitz einer dazu ausreichenden Vollmacht.


Übrige Bestimmungen
Artikel 24

In gemeinsamer Überlegung kann von diesen Bedingungen durch eine schriftliche, von Top Tours und dem Auftraggeber unterzeichnete Vereinbarung abgewichen werden. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen sich als nichtig oder nicht rechtsgültig erweisen sollten, werden die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft bleiben.

 


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